GemeindeTouristik

Herzlich willkommen in Feilbingert am Rande des Nordpfälzer Berglandes am Fuße des Lemberges, umgeben von Weinbergen und Wäldern sind wir die zweitgrößte Gemeinde der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg.

Der Name bezeichnet zwei ehemals getrennte Orte „Feil“ und „Bingert“.  

Feil kommt als Siedlung zuerst im Jahre 1212 unter dem Namen »Vilde« vor. Der Name bedeutet die Lage auf »waldlosem, ebenem, angebautem Felde«. Durch Lautänderungen und missverstandene Deutung entstand »Fyle« (1440) und daraus schließlich ,»Feil« seit 1788.
Der Name Bingert erscheint im Jahre 1071 zum ersten Mal in Form von »Bingarden«. Die Nennung des Namens geschah im Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch. Diese Ortschaften und Höfe trugen zum Lebensunterhalt der Mönche des Klosters Lorsch bei, also auch »Binegarden«. Aus dieser Namensform entwickelte sich 1837 »Bingert«. Bingert bildete zusammen mit Feil, Ebernburg und Norheim die, »Herrschaft Ebernburg«. Durch Erbschaft kam 1214 die Vogtei Ebernburg an die Grafen von Leiningen aus dem Hause Saarbrücken. 1338 trat Raugraf Rubrecht von Altenbaumburg als Besitzer der Ebernburg auf. Er verpfändete die Ebernburg, mit Ausnahme von Feil und Bingert, im Jahre 1347 an den Grafen Wolfram von Sponheim gegen 2500 Gulden. Im Jahre 1381 trat der Raugraf Heinrich das Eigentum der Burg und des Dorfes und etwas später auch Feil und Bingert, an den Grafen Simon III. zu Sponheim - Kreuznacher Linie - ab und 1394 verzichtete auch Schenk von Erbach auf alles Anspruchsrecht darauf. So kam die Ebernburg mit den Zugehörungen Feil, Bingert und Norheim an die Grafen von Sponheim. Der letzte Graf von Sponheim namens Johann verpfändete die Ebernburg mit den Zugehörungen 1430 an das Haus Winterbächer, weil er ihm 1200 Gulden schuldig war, gegen halbjährige Aufkündigung und Erstattung dieser Summe.
Zugehörigkeit zu Frankreich von 1798 bis 1813. 1797 besetzte Frankreich unter Napoleon Bonaparte das linke Rheinufer und behandelte die betreffenden Gebietsteile als einen Teil seines Staatsgebietes. Der Tag der Trennung vom Reich wurde für alle fraglichen Gemeinden - also auch für Feil und Bingert - auf den 1. Januar 1798 festgesetzt. Das neue Staatsgebiet wurde in vier Départements eingeteilt (die rheinischen Départements). Feilbingert wurde dabei dem Donnersberg-Département zugewiesen (Département Du Mont Tonnerr). Das französische Gesetz vom 9. März 1801 sprach nach dem Frieden von Luneville mit dem Deutschen Reich die Vereinigung der rheinischen Departements mit Frankreich aus.

 
Die Wahrzeichen der Tradition 
Der Logelträger am Brunnen "Backesreil"   Der Steinklopfer am Brunnen "An der Weed"  
Feilbingerter Weine ein Geschmackserlebnis  

Die klimatischen Verhältnisse in Feilbingert erlauben den geschickten Winzern im Zusammenspiel mit Rebsorte und Boden, die Heimat ihrer Weine schmeckbar zu machen. Charaktervolle Böden – so unterschiedlich wie die geographische Ausrichtung der einzelnen Lagen –spiegeln sich in der Vielfalt der Feilbingerter Weine als intensives Geschmackserlebnis wieder. In den vier Einzellagen wächst zu 75 Prozent Weißwein und zu 25 Prozent Rotwein. Die Einzellagen gehören zur Großlage „Paradiesgarten“, die Größte derer ist der „Königsgarten“. Das hängige Gelände mit sandigem Lehm, Tonschiefer und Sandstein in südöstlicher und südwestlicher Ausrichtung bringt äußerst fruchtige, schlanke Weine hervor. „Höchstes Kreuz“ heißt die Lage in südöstlicher Exposition, die auf sandigem Lehm und Pophyrverwitterungsgestein sortentypische, elegante Weine entstehen lässt. „Bocksberg“ und „Kahlenberg“ sind die kleinen aber feinen Lagen, die mineralische Weine mit hohem Erkennungswert hervorbringen. Die hängig-steile südöstliche bzw. südwestliche Orientierung deutet bereits die kräftige Ausprägung des guten Tropfens an, der hier seinen Anfang nimmt.

 
Aktualisiert am 

Samstag, 26. Mai 2012